Diese Seite gibt die Kostenübersicht des Senioren-Stifts am Obermain in barrierefreier Form wieder. Sie gilt ab 01.09.2025 bis voraussichtlich 31.08.2026. Die gleichen Angaben finden Sie auch in der Kostenübersicht als PDF (öffnet in neuem Fenster).
1. Pflegebedingte Aufwendungen und Eigenanteil
Die pflegegradbedingten Kosten entstehen durch die Pflegeleistung. Die Ausbildungsumlage dient der Finanzierung der auszubildenden Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen bestimmten Betrag dazu, sodass der zu zahlende Eigenanteil aus dem Pflegeaufwand für alle Bewohner gleich hoch ist. Seit 01.01.2022 zahlt die Pflegekasse zusätzlich einen prozentualen Zuschuss, dessen Höhe von der bisherigen Aufenthaltsdauer abhängt. Die Tabelle rechnet beispielhaft mit 15 Prozent.
| Pflegegrad | Pflegegradbedingte Kosten | Ausbildungsumlage Pflegefachkräfte | Ausbildungszulage Pflegehilfskräfte | Pflegebedingte Aufwendungen | Kassenzuzahlung | Eigenanteil Pflegeaufwand | Zuschuss bei 15 Prozent | Resteigenanteil aus Pflege |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2.118,14 | 118,33 | 0,00 | 2.236,48 | 131,00 | 2.105,48 | 0,00 | 2.105,48 |
| 2 | 2.653,23 | 118,33 | 0,00 | 2.771,57 | 805,00 | 1.966,57 | 294,98 | 1.671,58 |
| 3 | 3.167,33 | 118,33 | 0,00 | 3.285,66 | 1.319,00 | 1.966,66 | 295,00 | 1.671,66 |
| 4 | 3.703,33 | 118,33 | 0,00 | 3.821,66 | 1.855,00 | 1.966,66 | 295,00 | 1.671,66 |
| 5 | 3.944,26 | 118,33 | 0,00 | 4.062,59 | 2.096,00 | 1.966,59 | 294,99 | 1.671,60 |
2. Gesamter monatlicher Eigenanteil
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden mit den Kostenträgern (Krankenkassen, Bezirken) verhandelt und sind unabhängig vom Pflegegrad. Die Investitionskosten werden erhoben, um Renovierungsmaßnahmen am Gebäude finanzieren zu können. Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen Rechnungsbetrag für Bewohnerinnen und Bewohner der Kategorie Selbstzahler im Einzelzimmer.
| Pflegegrad | Unterkunft | Verpflegung | Investitionskosten Selbstzahler Einzelzimmer | Eigenanteil zu zahlen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 463,60 | 522,01 | 845,68 | 3.936,76 |
| 2 | 463,60 | 522,01 | 845,68 | 3.502,87 |
| 3 | 463,60 | 522,01 | 845,68 | 3.502,95 |
| 4 | 463,60 | 522,01 | 845,68 | 3.502,95 |
| 5 | 463,60 | 522,01 | 845,68 | 3.502,89 |
3. Investitionskosten nach Bewohnerart und Zimmertyp
| Bewohnerart und Zimmertyp | Kurzform | Betrag |
|---|---|---|
| Selbstzahler Einzelzimmer | SZ EZ | 845,68 |
| Selbstzahler Doppelzimmer | SZ DZ | 797,00 |
| Sozialhilfeempfänger Einzelzimmer | SA EZ | 727,04 |
| Sozialhilfeempfänger Doppelzimmer | SA DZ | 574,94 |
4. Höhe des Zuschusses ab 01.01.2024
Der Zuschuss der Pflegekasse auf den Eigenanteil des Pflegeaufwands richtet sich nach der bisherigen Dauer des vollstationären Aufenthalts.
| Dauer des vollstationären Aufenthalts | Zuschuss |
|---|---|
| Bis einschließlich 12 Monate | 15 Prozent |
| Mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate | 30 Prozent |
| Mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate | 50 Prozent |
| Mehr als 36 Monate | 75 Prozent |
5. Weitere Hinweise
Der Leistungsanspruch nach Paragraf 43b SGB XI auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung wird im Rahmen der Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst geprüft und gegebenenfalls genehmigt. Die 7,25 Euro pro Tag, also 220,55 Euro pro Monat, werden in diesem Fall in voller Höhe von der Pflegekasse übernommen.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) berechnet sich aus den durchschnittlichen pflegegradbedingten Aufwendungen abzüglich der Kassenzuzahlung. Er beträgt für das Senioren-Stift 1.848,32 Euro im Monat, also 60,76 Euro pro Tag, und ist im zu zahlenden Eigenanteil bereits enthalten.
Die Ausbildungsumlage wird separat zu den Pflegesätzen jährlich zum 1. Januar landesweit neu festgelegt. Seit 2025 beträgt sie 3,89 Euro pro Tag. Die Ausbildungszulage wurde ab 2025 in die Ausbildungsumlage integriert.
Jährlich, in der Regel im September, werden die Versorgungsverträge und damit auch die oben aufgeführten Kostenbestandteile neu zwischen den Kostenträgern (Krankenkassen und Bezirke) und einem Vertreter des Pflegeheims verhandelt. Da die Verhandlungen mehrere Monate dauern, kommt es stets zu rückwirkenden Preisanpassungen.
Haben Sie Fragen zu den Kosten? Rufen Sie uns an unter 09573 2099-100 oder schreiben Sie an kontakt@stift-obermain.de.